Corona - Wichtige Hinweise
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Wichtige Hinweise für Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Essen
Die Landesregierung NRW hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie erstellt. Die Stadt Essen hat daraufhin mehrere Allgemeinverfügungen für das Stadtgebiet Essen verfasst. Die aktuellste Allgemeinverfügung (pdf, 1088 kB) gilt ab Donnerstag, 19. März, bis vorerst zum 19. April.
https://www.essen.de/gesundheit/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html
Einzelhandel
Die Verkaufsstellen des Einzelhandels müssen generell geschlossen bleiben.
Ausgenommen sind
- Einzelhandel für Lebensmittel,
- Wochenmärkte,
- Abhol- und Lieferdienste,
- Getränkemärkte,
- Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker
- Tankstellen,
- Banken und Sparkassen, Poststellen,
- Frisöre,
- Reinigungen, Waschsalons,
- Zeitungsverkauf,
- Bau-, Gartenbau und Tierbedarfsmärkte.
Auch der Großhandel darf geöffnet bleiben. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels ist bis auf weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet; dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.
Der Zugang zu Einrichtungshäusern, Einkaufszentren und vergleichbaren Einrichtungen wird beschränkt und ist nur erlaubt, wenn die Besucherzahl reglementiert wird. Der Aufenthalt ist nur zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs zu gestatten.
Gastronomie
- Bars, Kneipen, Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars
- Cafés, Café-ähnliche Bewirtungsbetriebe - auch als Nebenbetrieb, Eisdielen, Imbisse, Restaurants und Gaststätten inklusive aller Außengastronomie
- Bewirtung von Übernachtungsgästen in Hotels
Ausgenommen sind damit verbundene Lieferdienste und der Außerhaus-Verkauf.
Kultur und Bildung
Sport
- Fitnessstudios, Schwimmbäder und sogenannte "Spaßbäder", Saunen und vergleichbare Einrichtungen wie zum Beispiel EMS-Training und Personaltrainer
- jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
- alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
Freizeit und Sonstiges
- Spiel- und Bolzplätze, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen
- Grugapark Essen, Freizeit- und Tierparks
- Anbieter von Freizeitaktivitäten drinnen und draußen
- Messen, Ausstellungen und Spezialmärkte
- Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
Tourismus
Veranstaltungen
- alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen
- Gottesdienste und Veranstaltungen der Religionsgemeinschaften
- Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen (diese können nur nach einer individuellen Prüfung der Verhältnismäßigkeit zugelassen werden)
- bei Bestattungen ist die Teilnahme nur Ehepartnern, Lebenspartnern oder sonstigen Lebensgefährten und Verwandten 1. Grades sowie Geschwistern gestattet
Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge dienen, beispielsweise bleiben Wochenmärkte erlaubt.
Öffentliche Flächen
Besuchsverbote
- Krankenhäuser
- Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe
Ausgenommen ist maximal ein registrierter Besucher pro Bewohner/Patient pro Tag mit entsprechenden Schutzmaßnahmen und nach einer Hygieneunterweisung.
Ausgenommen sind weiterhin medizinische oder ethisch-sozial angezeigte Besuche (z.B. Kinderstationen, Palliativpatienten).
Betretungsverbot für Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach RKI
Betretungsverbot für spezielle Einrichtungen nach SGB
Weiterhin wurde ein Betretungsverbot für spezielle Einrichtungen nach den Sozialgesetzbüchern beschlossen, darunter fallen auch Werkstätten für behinderte Menschen.
Wie auch beim Betretungsverbot für Kitas wird der Zutritt zunächst bis zum 19. April allen Nutzerinnen und Nutzern versagt. Auszunehmen sind Nutzerinnen und Nutzer, die im eigenen häuslichen Umfeld untergebracht sind und deren Betreuungs- oder Pflegeperson eine unverzichtbare Schlüsselperson ist. Die Pflege und / oder Betreuung soll erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung nicht gewährleistet werden kann.
Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen.
Weitere Ausnahmen zu diesem Betretungsverbot sind in der Allgemeinverfügung der Stadt Essen aufgelistet. (pdf, 1088 kB)
Bürgertelefon und häufig gestellte Fragen zum Coronavirus
Das Bürgertelefon ist unter der Rufnummer 0201 123-8888 montags bis freitags und auch am Wochenende von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Dort können sich Bürgerinnen und Bürger rund um das Thema Coronavirus informieren.
Das Gesundheitsamt der Stadt Essen hat Antworten auf die wichtigsten Fragen zum neuartigen Coronavirus hier zusammengefasst.
Krayer Archiv
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Krayer-Archiv
Die Krayer Geschichte soll auch in Zukunft lebendig bleiben.
Deshalb sammeln wir alles, was an unseren Stadtteil und seine
Geschichte erinnert: Fotos, Gegenstände, Texte, Zeitungen, Dönekes.
Wenn Sie etwas haben, was in das Krayer Archiv passen könnte,
melden Sie sich bitte!
Wenn Sie sich von einem Bild oder Text zur Zeit noch nicht
trennen wollen, sind wir auch schon mit einer Kopie zufrieden.
Wir sorgen dafür, dass die uns überlassenen „Schätze“ geordnet verwahrt werden.
Sie bleiben der Nachwelt erhalten und dürfen nicht veräußert werden.
Die gesammelten Sachen werden im Laufe der Zeit von uns thematisch
aufgearbeitet: Bauernhöfe, Bergbau, Betriebe, Geschäftsleben,
Verkehrswege, Kirchen, Schulen, Vereine.
Telefonisch erreichbar:
Lothar Albrecht 0201 / 557365
Marlies Stadtmann 0201 / 554635
Upgraders
- Joomla!
If you are an experienced Joomla! user, this Joomla site will seem very familiar but also very different. The biggest change is the new administrator interface and the adoption of responsive design. Hundreds of other improvements have been made.
Joomla!
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Congratulations! You have a Joomla site! Joomla makes it easy to build a website just the way you want it and keep it simple to update and maintain.
Joomla is a flexible and powerful platform, whether you are building a small site for yourself or a huge site with hundreds of thousands of visitors. Joomla is open source, which means you can make it work just the way you want it to.
The content in this installation of Joomla has been designed to give you an in depth tour of Joomla's features.
Baustelle Kray Süd
- Corona Virus
Krayer Straße Köllmannstraße bis Nordstraße |
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Zeitraum: 02.06.2020 bis 12.06.2020 |
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Die Stadtwerke Essen verlegen neue Versorgungsleitungen. Im Zuge dieser Arbeiten steht dem Verkehr für beide Fahrtrichtungen nur eine Fahrspur zur Verfügung. Der Verkehr wird mit einer Baustellenampel geschleust. |